Denkmalschutz

Denkmalschutz

Infos zum Denkmalschutz auf Immobilienkredit.net

Viele Menschen träumen Zeit ihres Lebens davon, einmal in einem alten denkmalgeschützen Leuchtturm oder einem Schloss zu leben, da sie die herkömmlich von der Stange geplanten Häuser zu langweilig finden. Doch einerseits müssen solche Objekte erst einmal gefunden werden und andererseits sind solche Immobilien in der Regel vom Kaufpreis her sehr teuer. Und wenn sie einmal zu einem halbwegs erschwinglichen Preis zu bekommen sind, müssen meist kostenaufwendige Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, die zum Teil durch die Denkmalschutzbehörde genehmigt werden müssen.

Dennoch sollte ein Interessent bei Denkmalschutz-Immobilien nicht vor den hohen Kosten zurückschrecken. Denn mit Hilfe staatlicher Förderprogramme und steuerlicher Erleichtungern können auch hohe Investitionskosten geschultert werden.

Finanzierung von denkmalgeschützten Immobilien durch KfW-Darlehen

Wenngleich nicht jede Kommune eigene Förderprogramme zum Denkmalschutz, beispielsweise zur Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien auflegt, so kann ein Erwerber dennoch mit Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Teil der Investitions- und Modernisierungskosten günstig finanzieren. Die Zinsen liegen weit unter denen eines herkömmlichen Darlehens für eine Immobilienfinanzierung und desweiteren besteht die Möglichkeit, das KfW-Darlehen auf Antrag für einige Jahre tilgungsfrei zu stellen.

Zu beachten bei einem KfW-Darlehen ist, dass es nur dann bewilligt wird, wenn der Eigentümer die Denkmalschutz-Immobilie auch selber später nutzt.

Bei Vermietung zusätzliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Wird stattdessen aber an eine Vermietung der Immoblie gedacht, kann der Kaufpreis nebst den anstehenden Kosten für die Sanierung nicht durch ein KfW-Darlehen gefördert werden. Vielmehr hat der Käufer die Möglichkeit, die Sanierungskosten zu 100 % abzuschreiben und somit seine Steuerlast zu reduzieren. So können die ersten 8 Jahre jeweils 9 % abgeschrieben werden und weitere 4 Jahre jeweils 7 %. Zusätzlich greifen dann die üblichen Abschreibungsmöglichkeiten bei vermieteten Immobilien von 2 % jährlich verteilt auf 50 Jahre bei Bauten, die nach 1925 fertig gestellt wurden.

Bei Eigennutzern untern Denkmalschutz stehender Immobilien besteht lediglich die Möglichkeit, die Sonderabschreibung zu 90 % auf 10 Jahre verteilt abzuschreiben.