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Zwar wird die Dauer einer Immobilienfinanzierung in der Regel über einen Zeitraum von 25 – 30 Jahren errechnet, doch wird kein Kreditanbieter seinem Kunden die Höhe der Zinsen über die gesamte Dauer der Finanzierung garantieren. Selbst wenn sich Immobilienerwerber mit ihrer Bank über eine Zinsfestschreibung von 15 Jahren verständigt haben, so endet die Zinsfestschreibung nach 10 Jahren und der Kreditnehmer muss sich um die Verträge für die Anschlussfinanzierung bemühen. Zudem bietet der Ablauf der Zinsbindungsfrist auch eine gute Möglichkeit der Umschuldung.

Anschlussfinanzierung auch mit einem anderem Kreditgeber möglich

Die meisten Menschen sind mit ihrem Kreditgeber während der ersten Phase der Immobilienfinanzierung zurfrieden. Dennoch gibt es Gründe, die Anschlussfinanzierung mit einem anderen Bankinstitut durchzuführen. Ein Hauptgrund ist meist, dass eine andere Bank günstigere Konditionen anbietet. Wer mit dem Gedanken spielt, den Kreditgeber zu wechseln, sollte auf alle Fälle selber die Augen nach einem anderen Institut offen halten. Denn der bisherige Kreditgeber hat in der Regel wenig Interesse daran, dass sich die Kreditnehmer einen anderen Kreditgeber für die Anschlussfinanzierung suchen und zögert die Vertragsverhandlungen meist so lange hinaus, bis ein Wechsel des Anbieters schon aus zeitlichen Erwägungen nicht in Frage kommt.

Niedrigere Zinsen durch Forward-Darlehen sichern

Wer eine Immobilie besitzt, wird sich schon aus eigenem Interesse rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist die Zinsen der einzelnen Anbieter miteinander vergleichen. Sind die Zinsen in einem Moment sehr niedrig und steht zu erwarten, dass sie zu Beginn der zweiten Phase der Finanzierung wieder angestiegen sind, so kann man sich diese niedrigen Zinsen bis maximal 36 Monate im Voraus durch ein Forward-Darlehen sichern. Die Banken berechnen für diese Zinssicherheit einen geringen Zinsaufschlag. Für den Kreditnehmer selbst birgt ein solches Darlehen aber auch Risiken. Wenn nämlich, anders als erwartet, der Zinssatz zu Beginn der Anschlussfinanzierung weiter gesunken ist, hat er keinen Anspruch auf diesen günstigeren Zins. Vielmehr muss er den im Forward-Darlehen vereinbarten Zinssatz akzeptieren.

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