Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Ein Bauvorhaben und dessen Durchführung birgt immer gewisse Risiken in sich. Diese Risiken trägt in der Regel der Bauherr und kann daher für Schäden haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund gilt die ordnungsgemäße und zuverlässige Absicherung der Baustelle für den Bauherren als oberste Priorität. Somit soll vermieden werden, dass es zu Unfällen kommt, bei denen Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Um den Bauherren in dieser Hinsicht zu entlasten wird eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung angeboten. Treten bei der Ausführung von Bauvorhaben Unfälle durch die Verletzung der Sicherungspflicht auf, so bietet diese spezielle Versicherung im Baubereich einen Schutz gegenüber Haftungsansprüchen. Sie übernimmt dabei die Haftung über eine bestehende Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung hinaus. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ratsam, wenn die genannte Versichertheit durch das Überschreiten der festgelegten Bausumme nicht mehr ausreichend ist.
Versicherungstatbestände bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung greift dann, wenn es sich spezielle Vorgänge handelt. Dazu gehört zum Beispiel die gesetzliche Haftpflicht des Bauherrn, eine Prüfung der Frage nach der Haftpflicht, entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
So wird ein Versicherungsschutz erbracht, wenn die Baustelle nicht ausreichend und umfangreich beleuchtet war, die Baumaterialien nicht vorschriftsmäßig und ohne Sicherung gelagert wurden, Personen durch vereiste Gehwege verunfallt sind oder dergleichen mehr.
Versicherungssummen bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Von den Anbietern der Bauherrenhaftpflichtversicherung werden unterschiedliche Leistungen angeboten und auch die Konditionen, zu denen eine Police abgeschlossen werden kann, variieren sehr stark. Zudem gibt es unterschiedliche Summen, welche versichert werden können. Dabei können drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden eingeräumt werden, die Vermögensschäden können pauschal etwa 50.000 Euro betragen. In einer weiteren Kategorie gilt die Kombination von fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden pauschal und 75.000 Euro für Vermögensschäden. Diese Angaben können von Anbieter zu Anbieter abweichen und daher sind immer spezielle Informationen und individuelle beratende Gespräche im Voraus wichtig.
Versicherungsbedingungen bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei jeder Versicherung, auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung gelten spezifische Bedingungen und Konditionen. Diese können sich sich mit den Jahren ändern. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann im persönlichen Fall zudem erweitert sein durch besondere Bedingungen oder sogenannte Zusatzbedingungen.
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Externe Informationen
